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   EuGH, 20.05.2010 - C-160/09   

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https://dejure.org/2010,3382
EuGH, 20.05.2010 - C-160/09 (https://dejure.org/2010,3382)
EuGH, Entscheidung vom 20.05.2010 - C-160/09 (https://dejure.org/2010,3382)
EuGH, Entscheidung vom 20. Mai 2010 - C-160/09 (https://dejure.org/2010,3382)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Verordnung (EWG) Nr. 1591/84 - Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft einerseits und dem Vertrag von Cartagena und seinen Mitgliedsländern Bolivien, Kolumbien, Ecuador, Peru und Venezuela andererseits - Meistbegünstigungsklausel - ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Ioannis Katsivardas - Nikolaos Tsitsikas

    Verordnung (EWG) Nr. 1591/84 - Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft einerseits und dem Vertrag von Cartagena und seinen Mitgliedsländern Bolivien, Kolumbien, Ecuador, Peru und Venezuela andererseits - Meistbegünstigungsklausel - ...

  • EU-Kommission PDF

    Ioannis Katsivardas - Nikolaos Tsitsikas

    Verordnung (EWG) Nr. 1591/84 - Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft einerseits und dem Vertrag von Cartagena und seinen Mitgliedsländern Bolivien, Kolumbien, Ecuador, Peru und Venezuela andererseits - Meistbegünstigungsklausel - ...

  • EU-Kommission

    Ioannis Katsivardas - Nikolaos Tsitsikas

    Verordnung (EWG) Nr. 1591/84 - Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft einerseits und dem Vertrag von Cartagena und seinen Mitgliedsländern Bolivien, Kolumbien, Ecuador, Peru und Venezuela andererseits - Meistbegünstigungsklausel - ...

  • Wolters Kluwer

    Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft einerseits und dem Vertrag von Cartagena und seinen Mitgliedsländern Bolivien, Kolumbien, Ecuador, Peru und Venezuela andererseits; Meistbegünstigungsklausel; Unmittelbare Wirkung; Verbrauchsteuer auf ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verordnung (EWG) Nr. 1591/84 - Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft einerseits und dem Vertrag von Cartagena und seinen Mitgliedsländern Bolivien, Kolumbien, Ecuador, Peru und Venezuela andererseits - Meistbegünstigungsklausel - ...

  • datenbank.nwb.de

    Verbrauchsteuer auf die Einfuhr von Bananen in Griechenland, Verordnung (EWG) Nr. 1591/84

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Ioannis Katsivardas - Nikolaos Tsitsikas

    Verordnung (EWG) Nr. 1591/84 - Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft einerseits und dem Vertrag von Cartagena und seinen Mitgliedsländern Bolivien, Kolumbien, Ecuador, Peru und Venezuela andererseits - Meistbegünstigungsklausel - ...

Sonstiges (4)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Symvoulio tis Epikrateias (Griechenland), eingereicht am 8. Mai 2009 - Ioannis Katsivardas - Nikolaos Tsitsikas O.E. / Ypourgos Oikonomikon

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    VO (EWG) Nr 1591/84
    Erstattung; Verbrauchsteuer

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Symvoulio tis Epikrateias (Griechenland) - Auslegung von Art. 4 der Verordnung (EWG) Nr. 1591/84 des Rates vom 4. Juni 1984 über den Abschluss des Kooperationsabkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft einerseits und dem ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 01.03.2005 - C-377/02

    EIN EINZELNER KANN VOR EINEM NATIONALEN GERICHT NICHT DIE UNVEREINBARKEIT EINER

    Auszug aus EuGH, 20.05.2010 - C-160/09
    Das vorlegende Gericht weist darauf hin, dass der Gerichtshof in seinem Urteil vom 1. März 2005, Van Parys (C-377/02, Slg. 2005, I-1465), entschieden habe, dass sich solche Rechte aus der Meistbegünstigungsklausel des Rahmenabkommens über die Zusammenarbeit, das später mit den Mitgliedstaaten des Vertrags von Cartagena geschlossen worden sei, nicht ableiten ließen und dass die Vergünstigungen, die durch die AKP-EWG-Abkommen gewährt würden, nur die "traditionellen" AKP-Bananen beträfen, d. h. die Bananen aus den AKP-Staaten im Rahmen der mit Stand vom 1. April 1976 jährlich eingeführten Menge, so dass diese Vergünstigungen nicht auf Bananen aus anderen Staaten erstreckbar zu sein schienen.

    Demnach gilt die Entscheidung des Gerichtshofs im Urteil Van Parys zur fehlenden unmittelbaren Wirkung der Meistbegünstigungsklausel im Rahmenabkommen über die Zusammenarbeit auch in Bezug auf Art. 4 des Kooperationsabkommens.

  • EuGH, 12.12.1995 - C-469/93

    Amministrazione delle finanze dello Stato / Chiquita Italia

    Auszug aus EuGH, 20.05.2010 - C-160/09
    Das vorlegende Gericht verweist außerdem auf das Urteil vom 12. Dezember 1995, Chiquita Italia (C-469/93, Slg. 1995, I-4533), wonach das Protokoll Nr. 5 betreffend Bananen, das dem Vierten AKP-EWG-Abkommen beigefügt ist, eine Bestimmung enthält, die den Zugang für Bananen aus den AKP-Staaten zu deren herkömmlichen Märkten unter Bedingungen garantieren soll, die nicht weniger günstig sind als diejenigen, die bei Inkrafttreten am 1. April 1976 der gleichartigen Bestimmung in Nr. 1 des Protokolls Nr. 6 betreffend Bananen, das dem am 28. Februar 1975 unterzeichneten Abkommen AKP-EWG von Lomé beigefügt ist, galten (im Folgenden: Stillhalteklausel).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes sind zur Prüfung der Frage, ob die Bestimmungen eines zwischen der Union und Drittländern geschlossenen Abkommens unmittelbare Wirkung haben, stets Sinn, Aufbau und Wortlaut dieses Abkommens zu prüfen (vgl. Urteil Chiquita Italia, Randnr. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 16.12.2008 - C-210/06

    Cartesio - Ein Mitgliedstaat kann die Verlegung des Sitzes einer nach seinem

    Auszug aus EuGH, 20.05.2010 - C-160/09
    Der Gerichtshof kann ein Vorabentscheidungsersuchen eines nationalen Gerichts nur zurückweisen, wenn die erbetene Auslegung des Gemeinschaftsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (Urteil vom 16. Dezember 2008, Cartesio, C-210/06, Slg. 2008, I-9641, Randnr. 67 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 30.09.1987 - 12/86

    Demirel / Stadt Schwäbisch Gmünd

    Auszug aus EuGH, 20.05.2010 - C-160/09
    Denn wie sich aus dem Urteil vom 30. September 1987, Demirel (12/86, Slg. 1987, 3719, Randnr. 25), ergibt, ist es für die Anerkennung der unmittelbaren Wirkung einer solchen Bestimmung ohne Bedeutung, ob eine Bestimmung eines völkerrechtlichen Abkommens durch einen Beschluss oder durch eine Verordnung genehmigt wurde.
  • EuGH, 26.10.1982 - 104/81

    Hauptzollamt Mainz / Kupferberg & Cie.

    Auszug aus EuGH, 20.05.2010 - C-160/09
    Nur wenn diese Frage im Abkommen nicht geregelt ist, haben die zuständigen Gerichte und im Rahmen seiner Zuständigkeit aufgrund des AEU-Vertrags insbesondere der Gerichtshof über diese Frage ebenso wie über jede andere Auslegungsfrage zu entscheiden, die sich im Zusammenhang mit der Anwendung des Abkommens in der Union stellt (vgl. Urteile vom 26. Oktober 1982, Kupferberg, 104/81, Slg. 1982, 3641, Randnr. 17, vom 23. November 1999, Portugal/Rat, C-149/96, Slg. 1999, I-8395, Randnr. 34, und vom 9. September 2008, FIAMM und FIAMM Technologies/Rat und Kommission, C-120/06 P und C-121/06 P, Slg. 2008, I-6513, Randnr. 108).
  • EuGH, 23.11.1999 - C-149/96

    Portugal / Rat

    Auszug aus EuGH, 20.05.2010 - C-160/09
    Nur wenn diese Frage im Abkommen nicht geregelt ist, haben die zuständigen Gerichte und im Rahmen seiner Zuständigkeit aufgrund des AEU-Vertrags insbesondere der Gerichtshof über diese Frage ebenso wie über jede andere Auslegungsfrage zu entscheiden, die sich im Zusammenhang mit der Anwendung des Abkommens in der Union stellt (vgl. Urteile vom 26. Oktober 1982, Kupferberg, 104/81, Slg. 1982, 3641, Randnr. 17, vom 23. November 1999, Portugal/Rat, C-149/96, Slg. 1999, I-8395, Randnr. 34, und vom 9. September 2008, FIAMM und FIAMM Technologies/Rat und Kommission, C-120/06 P und C-121/06 P, Slg. 2008, I-6513, Randnr. 108).
  • EuGH, 09.09.2008 - C-120/06

    DIE GEMEINSCHAFT IST NICHT ZUM ERSATZ DER SCHÄDEN VERPFLICHTET, DIE AUF DEN

    Auszug aus EuGH, 20.05.2010 - C-160/09
    Nur wenn diese Frage im Abkommen nicht geregelt ist, haben die zuständigen Gerichte und im Rahmen seiner Zuständigkeit aufgrund des AEU-Vertrags insbesondere der Gerichtshof über diese Frage ebenso wie über jede andere Auslegungsfrage zu entscheiden, die sich im Zusammenhang mit der Anwendung des Abkommens in der Union stellt (vgl. Urteile vom 26. Oktober 1982, Kupferberg, 104/81, Slg. 1982, 3641, Randnr. 17, vom 23. November 1999, Portugal/Rat, C-149/96, Slg. 1999, I-8395, Randnr. 34, und vom 9. September 2008, FIAMM und FIAMM Technologies/Rat und Kommission, C-120/06 P und C-121/06 P, Slg. 2008, I-6513, Randnr. 108).
  • EuGH, 30.04.1974 - 181/73

    Haegemann / Belgischer Staat

    Auszug aus EuGH, 20.05.2010 - C-160/09
    Diese Klausel ist im Kooperationsabkommen enthalten, das im Namen der Gemeinschaft durch die Verordnung Nr. 1591/84 genehmigt wurde, und ist demnach nach ständiger Rechtsprechung eine Handlung der Gemeinschaftsorgane, für deren Auslegung der Gerichtshof im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens zuständig ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 30. April 1974, Haegeman, 181/73, Slg. 1974, 449, Randnrn. 4 bis 6, vom 16. Juni 1998, Racke, C-162/96, Slg. 1998, I-3655, Randnr. 41, und vom 22. Oktober 2009, Bogiatzi, C-301/08, Slg. 2009, I-0000, Randnr. 23).
  • EuGH, 16.06.1998 - C-162/96

    Racke

    Auszug aus EuGH, 20.05.2010 - C-160/09
    Diese Klausel ist im Kooperationsabkommen enthalten, das im Namen der Gemeinschaft durch die Verordnung Nr. 1591/84 genehmigt wurde, und ist demnach nach ständiger Rechtsprechung eine Handlung der Gemeinschaftsorgane, für deren Auslegung der Gerichtshof im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens zuständig ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 30. April 1974, Haegeman, 181/73, Slg. 1974, 449, Randnrn. 4 bis 6, vom 16. Juni 1998, Racke, C-162/96, Slg. 1998, I-3655, Randnr. 41, und vom 22. Oktober 2009, Bogiatzi, C-301/08, Slg. 2009, I-0000, Randnr. 23).
  • EuGH, 11.09.2003 - C-6/01

    DIE PORTUGIESISCHEN RECHTSVORSCHRIFTEN, DURCH DIE GLÜCKS- ODER GELDSPIELE AUF

    Auszug aus EuGH, 20.05.2010 - C-160/09
    Dazu ist zu bemerken, dass der Gerichtshof nach Art. 234 EG zwar nicht befugt ist, die Normen des Gemeinschaftsrechts auf einen Einzelfall anzuwenden, also eine Bestimmung des innerstaatlichen Rechts an diesen Normen zu messen; er kann aber das Gemeinschaftsrecht im Rahmen der durch diesen Artikel eingeführten Zusammenarbeit zwischen den Gerichten anhand der Akten insoweit auslegen, als dies dem innerstaatlichen Gericht bei der Beurteilung der Wirkungen dieser Bestimmung dienlich sein könnte (Urteil vom 11. September 2003, Anomar u. a., C-6/01, Slg. 2003, I-8621, Randnr. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 05.02.1976 - 87/75

    Bresciani / Amministrazione delle finanze dello Stato

  • EuGH, 31.01.1991 - C-18/90

    Office national de l'emploi / Kziber

  • EuGH, 22.10.2009 - C-301/08

    Bogiatzi - Verkehrspolitik - Verordnung (EG) Nr. 2027/97 - Warschauer Abkommen -

  • BGH, 24.11.2020 - KZR 35/17

    FRAND-Einwand II

    Unter welchen weiteren vom Unionsgerichtshof nicht genannten Umständen eine fehlende Lizenzbereitschaft des Patentverletzers vorliegt, ist eine Frage des Einzelfalls, deren Beurteilung den nationalen Gerichten obliegt (vgl. EuGH, Urteil vom 20. Mai 2010 - C -160/09, Slg 2010, I-4591 Rn. 24 - Ioannis Katsivardas/Nikolaos Tsitsikas; EuGH, WRP 2015, 1080 Rn. 70 - Huawei/ZTE; Schlussanträge des Generalanwalts Wathelet vom 20. November 2014 - C-170/13, juris Rn. 76; UK Supreme Court, Urteil vom 26. August 2020, [2020] UKSC 37 Rn. 157) und grundsätzlich Aufgabe des Tatrichters ist.
  • EuGH, 05.03.2019 - C-349/17

    Eesti Pagar

    Im vorliegenden Fall ist zunächst festzustellen, dass das vorlegende Gericht den tatsächlichen und rechtlichen Rahmen der Vorlagefragen eindeutig festgelegt hat und dass es nicht Sache des Gerichtshofs ist, dessen Richtigkeit zu überprüfen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. Mai 2010, 1oannis Katsivardas - Nikolaos Tsitsikas, C-160/09, EU:C:2010:293, Rn. 27).
  • Generalanwalt beim EuGH, 20.11.2014 - C-170/13

    Nach Auffassung von Generalanwalt Wathelet kann der Inhaber eines

    52 - Vgl. in diesem Sinne Urteil Ioannis Katsivardas - Nikolaos Tsitsikas (C-160/09, EU:C:2010:293, Rn. 24).
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.10.2011 - C-366/10

    Nach Ansicht von Generalanwältin Kokott ist die Einbeziehung des internationalen

    Ähnlich urteilt der Gerichtshof auch, wenn es zu prüfen gilt, ob sich Einzelne gegenüber nationalen Stellen oder nationalen Maßnahmen auf Bestimmungen in internationalen Übereinkünften berufen können, die die Europäische Union geschlossen hat: vgl. zuletzt Urteil vom 20. Mai 2010, 1oannis Katsivardas - Nikolaos Tsitsikas (C-160/09, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 45).
  • Generalanwalt beim EuGH, 08.05.2014 - C-401/12

    Rat / Vereniging Milieudefensie und Stichting Stop Luchtverontreiniging Utrecht -

    70 - Vgl., a contrario , Urteil Ioannis Katsivardas - Nikolaos Tsitsikas (C-160/09, EU:C:2010:293, Rn. 45).
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.07.2020 - C-427/19

    Bulstrad Vienna Insurance Group

    7 Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. Mai 2010, 1oannis Katsivardas - Nikolaos Tsitsikas (C-160/09, EU:C:2010:293, Rn. 27).

    11 Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Juli 2015, Abcur (C-544/13 und C-545/13, EU:C:2015:481, Rn. 34), und vom 20. Mai 2010, 1oannis Katsivardas - Nikolaos Tsitsikas (C-160/09, EU:C:2010:293, Rn. 24).

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2015 - C-428/14

    DHL Express (Italy) und DHL Global Forwarding (Italy)

    27 - Urteil Ioannis Katsivardas - Nikolaos Tsitsikas (C-160/09, EU:C:2010:293, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 23.08.2013 - C-383/13

    G. und R. - Richtlinie 2008/115/EG - Rückführung illegal aufhältiger

    7 - Vgl. entsprechend Urteil vom 20. Mai 2010, 1oannis Katsivardas - Nikolaos Tsitsikas (C-160/09, Slg. 2010, I-4591, Randnr. 27).
  • EuGH, 08.11.2012 - C-271/11

    Techniko Epimelitirio Elladas u.a. - Luftverkehr - Verordnung (EG) Nr. 2042/2003

    Der Gerichtshof kann ein Vorabentscheidungsersuchen eines nationalen Gerichts nur zurückweisen, wenn die erbetene Auslegung des Gemeinschaftsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (vgl. u. a. Urteil vom 20. Mai 2010, 1onnis Katsivardas - Nikolaos Tsitsikas, C-160/09, Slg. 2010, I-4591, Randnr. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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